Patienteninformationen – Neue PAR-Richtlinie zur Parodontitisnachsorge
Am 1. Juli 2021 ist eine neue PAR-Richtlinie in Kraft getreten, mit der neue Elemente in die Versorgungsstrecke von parodontal erkrankten Patienten integriert werden. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite erläutern, was das konkret für Sie als Patient bzw. Betroffener bedeutet und welche Vorteile Ihnen die neue PAR-Richtlinie bei einer Parodontitis-Versorgung durch Ihren Zahnarzt in Sulzbach (Taunus) bringt.
Mit Inkrafttreten der neuen PAR-Richtlinie übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für zwei Jahre Nachsorgeleistungen für Parodontitis-Patienten in Form der unterstützenden Parodontitis-Therapie (UPT). Je nach Befund können diese Leistungen gegebenenfalls bis zu sechs Monate darüber hinaus verlängert werden.
Das Ziel der neuen PAR-Richtlinie ist es, die Diskrepanz zwischen der hohen Erkennungsrate und den tatsächlich erfolgten Parodontitis-Behandlungen zu senken. Durch neue zusätzliche Leistungen der GKV soll die Hemmschwelle für Patienten gesenkt werden, sich der Behandlung zu unterziehen. Die PAR-Richtlinie bietet Ihnen kurz gesagt ein finanzielles Entgegenkommen.
Nachsorge – Unterstützende Parodontitis-Therapie nach PAR-Richtlinie
Wie zuvor erwähnt, ist die regelmäßige Nachbehandlung bei Ihrem Zahnarzt nicht einfach eine Ergänzung zur Therapie, sondern unverzichtbar und ausschlaggebend für den langfristigen Erfolg der Parodontitis-Behandlung. Als Teil der UPT ist die Nachsorge fest in der neuen PAR-Richtlinie verankert und nimmt eine zentrale Position ein.
Für den dauerhaften Zahnerhalt ist es unabdingbar, dass Sie nach Abschluss der aktiven Parodontitis-Therapie ein Leben lang in der parodontalen Nachsorge bleiben.
Diese Nachsorge beinhaltet:
- Die regelmäßige Entfernung von mikrobiellem Zahnbelag (Plaque), um sämtliche Keime zu eliminieren
- Die Unterstützung bei Ihrer häuslichen Mundhygiene – wir besprechen gemeinsam, welche Hilfsmittel Sie zu Hause nutzen können, um die bakteriellen Zahnbeläge täglich optimal zu entfernen.
- Im Anschluss an die regelmäßigen Gespräche/Kontrollen messen wir die Tiefe der Zahnfleischtaschen und reinigen diese bei Bedarf nochmal chirurgisch
Den Parodontalstatus stets im Blick
Mindestens einmal jährlich wird der Parodontalstatus erhoben. Die Häufigkeit der Nachsorge richtet sich selbstverständlich nach Ihrem individuellen Risiko bzw. dem Grad der Erkrankung.
Wir begleiten Sie langfristig und individuell!
Abschließend ist zu sagen, dass die UPT wichtige Maßnahmen zum Erhalt Ihrer Mundgesundheit nach einer Parodontalerkrankung umfasst, die weit über eine Professionelle Zahnreinigung hinausgehen. Lassen Sie sich gerne zur neuen PAR-Richtlinie in unserer Zahnarztpraxis beraten.